Die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung hat mehrere Vorteile. Speziell die Berechnung der Beiträge anhand des Alters und des Geschlechts macht die PKV gerade für Besserverdiende interessant, da die monatlichen Kosten deutlich unter denen der gesetzlichen Gesundheitsfürsorge liegen. Hier ergibt sich auf jeden Fall ein nicht zu vernachlässigender Sparvorteil. Ein weiterer Pluspunkt ist die wesentlich bessere medizinische Versorgung.
Krankenversicherung
PKV Voraussetzungen – Wechsel in die private Krankenversicherung
Bevor Sie zur PKV wechseln können muss zuerst einmal klar sein, ob Sie überhaupt ein Mitglied der PKV werden dürfen. Der Gesetzgeber hat dafür klare Grenzen vorgegeben. So ist das Einkommen ein entscheidender Faktor für die Aufnahme in die PKV. Beim Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze in Höhe von 49.500 Euro jährlich bzw. 4.125 Euro monatlich ist der Wechsel in die PKV möglich. Die Versicherungspflichtgrenze wird jährlich neu festgelegt. Der Zugang zur privaten Krankenversicherung ist jedoch auch vom Beruf abhängig: Beamte, Polizisten, Richter, Abgeordnete und Finanzbeamte können jederzeit Mitglied werden. Selbstständige und Freiberufler haben die Wahl zwischen GKV und PKV. Gleiches gilt für Studenten, die sich von der Versicherungspflicht haben befreien lassen. Journalisten und Künstler können theoretisch der PKV beitreten, sind jedoch in der Regel über die Künstlersozialkasse versichert.
Zusatzbeitrag gilt auch bei Sozialhilfe
Mit einem überraschenden Urteil sorgt das Landessozialgericht Hessen derzeit für Aufregung – das Gericht hat entschieden, dass auch die Empfänger von Sozialhilfe den Zusatzbeitrag der Krankenkassen zahlen müssen. In Hessen hatte ein Sozialhilfeempfänger geklagt, weil er den Zusatzbeitrag seiner Krankenversicherung in Höhe von acht Euro nicht bezahlen wollte (Az L 1 KR 24/11).
Private Krankenversicherung – PKV Basistarif
Seit dem 01.01.2009 löst der PKV Basistarif den Standardtarif in der privaten Krankenversicherung ab und brachte gleichzeitig einige Änderungen mit sich, die im Zuge der Gesundheitsreform 2007 beschlossen wurden. Auf Basis dieser Entscheidungen muss jeder private Krankenversicherer denn PKV Basistarif anbieten, der ab dann grundsätzlich allen Versicherten offen steht. Selbst Versicherte, die bis jetzt freiwillig in der GKV geblieben sind, bekommen die Möglichkeit, innerhalb der ersten 6 Monate nach Ablauf ihrer Versicherungspflicht in die PKV wechseln zu können und den Basistarif in Anspruch zu nehmen.
Versicherungen schützen vor finanziellen Einbußen
Regelmäßig werden wir mit Ereignissen konfrontiert, die so nicht vorhersehbar oder planbar waren. Je nach dem, wie diese Geschehnisse gelagert sind, kann unser Leben dadurch ganz schön aus den Fugen geraten.
Grundsätzliches zur PKV – Entstehung und Regelungen
Die Krankenversicherung zählt nicht nur in Deutschland zu den wichtigsten Versicherungsverträgen im Alltag und verdient deshalb die besondere Aufmerksamkeit aller Beteiligten. Aber anders als bei einigen Nachbarn, herrscht hierzulande immer noch ein System, welches auf die Zweiteilung in Private Krankenversicherung und Gesetzliche Krankenversicherung setzt.
Private und gesetzliche Krankenversicherung – Sparen durch Vergleich
Es vergeht keine Woche, in der nicht zumindest einmal das Gesundheitswesen oder die gesetzliche Krankenversicherung in die Schlagzeilen gerät. Vor allem die finanzielle Belastung für die Versicherten wird regelmäßig thematisiert, aktuell durch die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen. Wer im Bereich der Krankenversicherung sparen möchte, muss einen Versicherungsvergleich machen.
PKV Vergleich für die richtige Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung, kurz PKV, ist mittlerweile ein großer Pfeiler im Gesundheitssystem und beherbergt Millionen von Versicherten. Nun ist es leider nicht jedem vergönnt, in eine private Krankenversicherung zu wechseln, denn der Gesetzgeber schreibt vor, dass alle, deren Bruttojahreseinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben müssen. Dies ist für Versicherte, deren Einkommen sich knapp unter dieser Grenze befindet, natürlich besonders ärgerlich, da der Beitrag abhängig vom Einkommen erhoben und damit bis zur Beitragsbemessungsgrenze angerechnet wird.

