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Privatinsolvenz

P-Konto – Pfändungsschutzkonto – Girokonto mit Pfändungsschutz

Schuldnern, deren Konto gepfändet wird, bleibt derzeit nur der Weg zum Vollstreckungsgericht, um Pfändungsschutz in Höhe des aktuell geltenden Freibetrages vom 985,15 EUR geltend zu machen. Ohne diesen Schutz wäre es nicht möglich, die zum Leben notwendigen Zahlungen vorzunehmen, beispielsweise für die Miete oder die Nebenkosten. Denn faktisch ist das Konto bei einer Pfändung gesperrt und wird seitens der Bank häufig gekündigt. Der Kunde hat überhaupt keinen Zugriff mehr auf sein Guthaben oder die laufenden Einnahmen. Dieser Ausschluss vom bargeldlosen Zahlungsverkehr bedroht bei vielen Schuldnern die Existenz.

Rettung in höchster Not – die Privatinsolvenz

Wenn der letzte Groschen aus dem Sparstrumpf gefallen ist, die EC-Karte schon längst gesperrt wurde und die unbeglichenen Rechnungen bereits einen ganzen Ordner füllen, ist guter Rat teuer. Kredite werden nicht mehr gewährt, sodass eine Umschuldung als Alternative ausfällt. Besonders Hartz IV Empfänger sind in solchen Situationen besonders hilflos. Wie soll man ausstehende Schulden begleichen, wenn man sowieso nur das nötigste zum Leben erhält?