Neben der Grundschuld wurde früher vor allem die Hypothek als Sicherheit verwendet. Allerdings ist letztere an eine bestimmte Forderung gebunden, was bei einer Grundschuld nicht der Fall ist. Diese kann ohne Probleme von einem Darlehen oder anderen Forderungen übertragen werden und dient somit für andere Kredite als Sicherheit. Grundpfandrechte werden immer im Grundbuch eintragen und genießen bei der Verwertung des Grundstückswertes eine besondere Stellung. Da in den letzten Jahren zunehmend Investoren aus den USA Immobilienkredite von deutschen Banken erworben haben, um die Grundpfandrechte zu verwerten, sind viele Hausbesitzer verunsichert und fühlen sich durch die deutsche Politik im Stich gelassen.
Neben der Grundschuld oder einer Hypothek können noch andere Sicherheiten durch den Kreditgeber anerkannt werden. Hierzu zählt unter anderem die Bürgschaft durch Dritte. Banken oder Familienangehörige erklären sich bereit, im Fall der Zahlungsunfähigkeit für den Betroffenen die Forderung zu begleichen. Daneben können auch Ansprüche aus einem Bausparvertrag oder einer Lebensversicherung als zusätzliche Sicherheit abgetreten werden, gleiches gilt für die Verpfändung von Wertpapieren oder größeren Bankguthaben. Auf jeden Fall sollte sich jeder Kreditnehmer genau über die einzelnen Sicherheiten und deren Konsequenzen informieren, da Kreditgeschäfte nur allzu schnell zu einer finanziellen und nervlichen Belastung für Betroffene werden können.

