Auf Wohngeld hat der Bürger einen Rechtsanspruch, sofern sein Einkommen nicht ausreicht, um die Wohnkosten zu decken. Dieses wird als Zuschuss ausgezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden. Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Sozialhilfeempfänger, Empfänger von Sozialgeld, Hartz IV und Empfänger einer Grundsicherungsleitung aufgrund Alters oder Erwerbsminderung.
Soziales & Recht
Studienabschlusshilfe – Hilfe zum Studienabschluss
Ausbildungsförderung nach dem BAföG wird für die Dauer der Ausbildung bis zum Erreichen eines berufsqualifizierenden Abschlusses geleistet, längstens aber bis zum Erreichen der Förderungshöchstdauer. Die Förderungshöchstdauer entspricht dabei der Regelstudienzeit des jeweiligen Studienganges (§ 15 Abs. 3a BAföG).
Wohngeld bei Bezug von anderen Sozialleistungen
Wohngeld ist eine staatliche Förderung, auf die prinzipiell jeder Bürger einen Rechtsanspruch hat. Für einkommensschwache Bürger, die andere Sozialeistungen beziehen, ergibt sich allerdings eine besondere Situation. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass man sich entscheiden muss zwischen Wohngeld oder einer anderen Sozialleistung. Es kann aber auch bedeuten, dass der Anspruch auf Wohngeld durch gewisse andere Sozialleistungen abgedeckt wird. Im Folgenden soll nun dargestellt werden, wie sich der Bezug von Wohngeld auf andere Sozialleistungen auswirkt und wie der Wohngeldanspruch auf gewisse Sozialleistungen angerechnet wird.
Einstiegsgeld zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt
Das Einstiegsgeld dient der Hilfeleistung an Hilfebedürftige mit geringem Einkommen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit oder eine Existenzgründung handelt.
Die Mieterhöhung und Mietminderung im Mietrecht
Im Mietrecht steht es dem Vermieter frei die Miethöhe innerhalb des Mietvertrags festzulegen. Aus diesem Grund sollte man sich als potentieller Mieter im Vorfeld ausgiebig erkundigen, wie hoch der Mietzins für umliegende vergleichbare Wohnungen ist. Auch der Gang zur Gemeinde kann Aufschluss über die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegel) geben und bietet einen weiteren Anhaltspunkt für das unmittelbare Abwägen der vom Vermieter im Mietvertrag geforderten Mietzahlung. Sollte die Wohnung vom Wohnkomfort überdurchschnittlich gut ausgestattet sein, ist natürlich auch ein Mietzins über dem der ortsüblichen Miete denkbar.
Was ist Hartz IV?
Ab dem 1. Januar 2005 ist das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, kurz Hartz IV, in Kraft. Es ist Teil des Hartz-Konzeptes – benannt nach dem Ex-VW-Personalvorstand Dr. Peter Hartz -, das 2002 zum ersten Mal vorgestellt wurde.
BAFöG für Studenten
Die heutige Zeit ist nicht einfach. Studenten, denen es finanziell nicht möglich ist, ihr Studium zu finanzieren, sind in der Regel gezwungen neben dem Studium arbeiten zu gehen oder BAföG zu beantragen. Unter BAföG versteht man das Bundesausbildungsförderungsgesetz. Das BAföG ist aber nicht nur für Studenten, es ist außerdem auch für Schüler, die eine Ausbildung durchlaufen und von ihren Eltern nicht oder nur wenig unterstützt werden können.
Hartz IV 4 – ALG II 2 – Arbeitslosengeld
Das nach Peter Hartz, dem Leiter der Kommission “Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt”, benannte und 2002 erstmals vorgelegte Hartz-Konzept, hat vor allem ein Ziel: eine effektivere Arbeitsvermittlung seitens des Staates. Umgesetzt wurde das Konzept in mehreren Abschnitten. Die vierte Stufe, Hartz IV, trat am 1. Januar 2005 in Kraft und brachte drastische Einschnitte bei den sozialen Leistungen.
Kindesunterhalt
Der Kindesunterhalt für minderjährige Kinder wird unter Zuhilfenahme der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Der Anspruch auf Unterhalt muss gegeben sein, dieses ist in den meisten Fällen aber zutreffend, da minderjährige Kinder über kein Einkommen verfügen, sowie kein Vermögen besteht.
Wohngeld – Wer hat Anspruch?
Unter Wohngeld ist in Deutschland die finanzielle Hilfe zu den Wohnkosten für Bürger von Seiten des Staates gemeint. Allgemein besteht ein Wohngeld Anspruch für alle diejenigen, die ein geringes Einkommen haben und sich eine komplette Miete (Mietzuschuss) oder die Raten für das Eigenheim (Lastenzuschuss) selbst nicht leisten können.

