Über das Ende der Förderungshöchstdauer hinaus wird BAföG nur unter besonderen Umständen gewährt, wie beispielsweise auf Grund von Schwangerschaft oder Erziehung von Kindern unter 10 Jahren.
Studienabschlusshilfe nach BAföG
Ein Ausweg aus der finanziellen Problematik kann dann die so genannte Studienabschlusshilfe sein. Studienabschlusshilfe ist ein im BAföG gesetzlich verankertes Recht. Sie soll den Lebensunterhalt während der Examenszeit sicherstellen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann für maximal 12 Monate Ausbildungsförderung gewährt werden in Form eines verzinslichen Bankdarlehens. Diese Förderung kann auch von Studierenden in Anspruch genommen werden, denen aus bestimmten Gründen die weitere Zahlung von regulärem BAföG verwehrt wurde.
Voraussetzung ist zum einen, dass man an einer Hochschule immatrikuliert ist, zum anderen muss die Prüfungszulassung innerhalb von vier Semestern nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer erfolgen. Weiterhin muss eine Bescheinigung der Hochschule eingereicht werden, die bejaht, dass das Studium innerhalb der Bezugszeit der Studienabschlusshilfe beendet werden kann.

