Startseite

Artikel zum Stichwort "Düsseldorfer Tabelle"

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt für minderjährige Kinder wird unter Zuhilfenahme der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Der Anspruch auf Unterhalt muss gegeben sein, dieses ist in den meisten Fällen aber zutreffend, da minderjährige Kinder über kein Einkommen verfügen, sowie kein Vermögen besteht.

Unterhalt – Als Leitfaden dient die Düsseldorfer Tabelle

Im Falle einer Ehescheidung sind natürlich folgende Kriterien im laufenden Verfahren relevant, nämliche der Kindesunterhalt für die eigenen Kinder, die aus der Beziehung entstanden sind,- als auch der Ehegattenunterhalt für den Ehepartner.