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Artikel zum Stichwort "Hartz IV"

Zusatzbeitrag gilt auch bei Sozialhilfe

Mit einem überraschenden Urteil sorgt das Landessozialgericht Hessen derzeit für Aufregung – das Gericht hat entschieden, dass auch die Empfänger von Sozialhilfe den Zusatzbeitrag der Krankenkassen zahlen müssen. In Hessen hatte ein Sozialhilfeempfänger geklagt, weil er den Zusatzbeitrag seiner Krankenversicherung in Höhe von acht Euro nicht bezahlen wollte (Az L 1 KR 24/11).

Wohngeld bei Bezug von anderen Sozialleistungen

Wohngeld ist eine staatliche Förderung, auf die prinzipiell jeder Bürger einen Rechtsanspruch hat. Für einkommensschwache Bürger, die andere Sozialeistungen beziehen, ergibt sich allerdings eine besondere Situation. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass man sich entscheiden muss zwischen Wohngeld oder einer anderen Sozialleistung. Es kann aber auch bedeuten, dass der Anspruch auf Wohngeld durch gewisse andere Sozialleistungen abgedeckt wird. Im Folgenden soll nun dargestellt werden, wie sich der Bezug von Wohngeld auf andere Sozialleistungen auswirkt und wie der Wohngeldanspruch auf gewisse Sozialleistungen angerechnet wird.

Einstiegsgeld zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt

Das Einstiegsgeld dient der Hilfeleistung an Hilfebedürftige mit geringem Einkommen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit oder eine Existenzgründung handelt.

Was ist Hartz IV?

Ab dem 1. Januar 2005 ist das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, kurz Hartz IV, in Kraft. Es ist Teil des Hartz-Konzeptes – benannt nach dem Ex-VW-Personalvorstand Dr. Peter Hartz -, das 2002 zum ersten Mal vorgestellt wurde.

BAFöG für Studenten

Die heutige Zeit ist nicht einfach. Studenten, denen es finanziell nicht möglich ist, ihr Studium zu finanzieren, sind in der Regel gezwungen neben dem Studium arbeiten zu gehen oder BAföG zu beantragen. Unter BAföG versteht man das Bundesausbildungsförderungsgesetz. Das BAföG ist aber nicht nur für Studenten, es ist außerdem auch für Schüler, die eine Ausbildung durchlaufen und von ihren Eltern nicht oder nur wenig unterstützt werden können.

Hartz IV 4 – ALG II 2 – Arbeitslosengeld

Das nach Peter Hartz, dem Leiter der Kommission “Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt”, benannte und 2002 erstmals vorgelegte Hartz-Konzept, hat vor allem ein Ziel: eine effektivere Arbeitsvermittlung seitens des Staates. Umgesetzt wurde das Konzept in mehreren Abschnitten. Die vierte Stufe, Hartz IV, trat am 1. Januar 2005 in Kraft und brachte drastische Einschnitte bei den sozialen Leistungen.

Elterngeld und Kinderzuschlag für die Familie

Elterngeld und Kinderzuschlag sind staatliche Leistungen, mit denen Familien unterstützt werden. Der Kinderzuschlag in Höhe vom maximal 140 Euro monatlich wird gezahlt, wenn die Eltern über ein Einkommen verfügen, welches für ihre eigenen Bedürfnisse, nicht jedoch für die des Kindes, ausreicht.