Die ständig wachsende Zahl der in Deutschland gegründeten Gesellschaften, die sich dann Limited nennen, zeigt deutlich, dass diese Form der Gesellschaftsgründung immer populärer wird und dafür gibt es gute Gründe.
Die ständig wachsende Zahl der in Deutschland gegründeten Gesellschaften, die sich dann Limited nennen, zeigt deutlich, dass diese Form der Gesellschaftsgründung immer populärer wird und dafür gibt es gute Gründe.
Um eine Limited zu gründen benötigt man auch in Deutschland mindestens zwei Personen. In England ist das übrigens genauso. Dabei werden die Titel Director und Secretary an die einzelnen Gesellschafter vergeben. Bei mehreren Gesellschaftern die als Directors berufen werden, kann ein Director auch zusätzlich Secretary sein.
Wer eine Limited gründen möchte sollte sich vorab informieren welche notwendigen Unterlagen eingereicht werden müssen und welche Behörden was sehen müssen. Nicht immer geht es aber nur nach dem „wollen“ eine Limited zu gründen. Zu beachten ist auch wer überhaupt berechtigt ist eine Limited in Deutschland zu gründen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.