Auf Wohngeld hat der Bürger einen Rechtsanspruch, sofern sein Einkommen nicht ausreicht, um die Wohnkosten zu decken. Dieses wird als Zuschuss ausgezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden. Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Sozialhilfeempfänger, Empfänger von Sozialgeld, Hartz IV und Empfänger einer Grundsicherungsleitung aufgrund Alters oder Erwerbsminderung.
Artikel zum Stichwort "Wohngeld"
Wohngeld bei Bezug von anderen Sozialleistungen
Wohngeld ist eine staatliche Förderung, auf die prinzipiell jeder Bürger einen Rechtsanspruch hat. Für einkommensschwache Bürger, die andere Sozialeistungen beziehen, ergibt sich allerdings eine besondere Situation. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass man sich entscheiden muss zwischen Wohngeld oder einer anderen Sozialleistung. Es kann aber auch bedeuten, dass der Anspruch auf Wohngeld durch gewisse andere Sozialleistungen abgedeckt wird. Im Folgenden soll nun dargestellt werden, wie sich der Bezug von Wohngeld auf andere Sozialleistungen auswirkt und wie der Wohngeldanspruch auf gewisse Sozialleistungen angerechnet wird.
Wohngeld – Wer hat Anspruch?
Unter Wohngeld ist in Deutschland die finanzielle Hilfe zu den Wohnkosten für Bürger von Seiten des Staates gemeint. Allgemein besteht ein Wohngeld Anspruch für alle diejenigen, die ein geringes Einkommen haben und sich eine komplette Miete (Mietzuschuss) oder die Raten für das Eigenheim (Lastenzuschuss) selbst nicht leisten können.

