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Was ist Hartz IV?

Ab dem 1. Januar 2005 ist das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, kurz Hartz IV, in Kraft. Es ist Teil des Hartz-Konzeptes – benannt nach dem Ex-VW-Personalvorstand Dr. Peter Hartz -, das 2002 zum ersten Mal vorgestellt wurde.

Änderungen durch Hartz IV

Arbeitslosenhilfe und die Hilfe zum Lebensunterhalt, besser bekannt als Sozialhilfe, wurden zusammengeführt zum ALG II. Das Niveau dieser Leistung liegt unterhalb dessen, was bislang als Hilfe an Arbeitslose gezahlt wurde. Zwar war die Sozialhilfe an sich niedriger. Doch mit Einmalleistungen, die vom Sozialamt gewährt wurden, beispielsweise für Kleidung, Weihnachten oder aber die Ausstattung der Wohnung, ergab es einen insgesamt höheren Betrag als beim jetzigen Arbeitslosengeld II. Ohne Miete gibt es für einen Erwachsenen einen Regelsatz von 364 Euro (ab 01.01.2011) und ab 01.01.2012 374 Euro im Monat.

Änderungen wurden auch beim bisherigen Arbeitslosengeld vorgenommen, das seither als Arbeitslosengeld I bezeichnet wird. Den größten Einschnitt im Rahmen von Hartz IV gab es bei der Bezugsdauer. Sie wurde von zwei Jahren auf ein Jahr gekürzt. Wer innerhalb dieses Zeitraumes keine neue Arbeit gefunden hat, muss einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Bei der Berechnung fließen neben dem vorhandenen Vermögen auch das mögliche eigenen Einkommen und das bestimmter Angehöriger ein.

Genauer geprüft werden seit Hartz IV auch die Höchstgrenzen für die Unterbringung, die genau vorgeschrieben sind. Leben in einer Bedarfsgemeinschaft zwei Personen, so darf die Wohnung nicht über 60 m² groß sein. Die Höchstmiete richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und dem Mietspiegel. Bei drei Personen sind es 75 m², sowie jede weitere Person 15 m² . Allerdings hat das Bundessozialgericht entschieden, dass die ortsüblichen Mieten und das Ergebnis aus Fläche und Quadratmeterpreis bei der Bemessung berücksichtigt werden müssen.

Die Verwaltung der Leistungen ging mit Hartz IV ganz an die Agentur für Arbeit über. Eine Ausnahme bildet das Optionsmodell, die kommunale Option. Die Betreuung Langzeitarbeitsloser obliegt in dem Fall den Gemeinden und Kreisen, von denen bundesweit 69 nach diesem Modell arbeiten.

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